AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der 

1000 Satellites GmbH 

Havellandstraße 10, 68309 Mannheim 

— nachstehend „1000 SATELLITES“ genannt — 

 1Geltungsbereich;Form

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen der 1000 SATELLITES. 

 

1.2 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung, jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung. 

 

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als 1000 SATELLITES ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. 

 

  1. Beschreibung des Leistungsangebots der 1000 SATELLITES

 

1000 SATELLITES bietet Dritten (nachfolgend „PARTNERN“) verschiedene Leistungspakete an, deren Gegenstand u.a. die Überlassung von Arbeitsplätzen in nicht abgeschlossenen Großraumbüros, die Überlassung von abschließbaren Teambüros und von Meeting- und Eventräumen sowie die Zurverfügungstellung einer Geschäftsadresse mit Postservices in einem durch 1000 SATELLITES betriebenen Coworking Space (nachfolgend „Standort“) ist. Die PARTNER können also die Berechtigung zur Nutzung von Räumlichkeiten gegen Entgelt im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang erwerben. Der konkrete STANDORT, in dem der PARTNER die vertraglichen Leistungen der 1000 SATELLITES in Anspruch nehmen kann, wird zwischen den Parteien jeweils vertraglich festgelegt. 

 

1000 SATELLITES stellt den PARTNERN detaillierte aktuelle Leistungsbeschreibungen samt der aktuellen Liste der Preise der angebotenen Leistungen (nachfolgend „LEISTUNGS- UND PREISÜBERSICHT“) bei Vertragsschluss zur Verfügung. 

 

  1. Nutzungszweck

 

3.1  1000 SATELLITES stellt dem PARTNER die angebotenen Leistungen (vgl. Ziff. 2 in Verbindung mit der aktuellen Leistungsbeschreibung und dem gesondert abzuschließenden Nutzungsvertrag) ausschließlich zu üblicherweise in Büroräumlichkeiten und / oder in Coworking-Umgebungen erfolgenden Nutzungen zur Verfügung.  

 

3.2 Eine Nutzung der Leistungen von 1000 SATELLITES zu Zwecken, die gegen Gesetze,  

Verordnungen, Normen und technische Regeln, behördliche Anordnungen und / oder die guten Sitten verstoßen und / oder dazu geeignet sind, das Ansehen und den Ruf von 1000 SATELLITES zu beeinträchtigen, ist ausgeschlossen. 

 

3.3 Vom Nutzungszweck ausgeschlossen sind insbesondere  

  • handwerkliche Dienstleistungen,
  • die Produktion von Waren, inklusive der Verpackung und des Versands,
  • Aktfotografie und -malerei, erotische und sexuelle Dienstleistungen, inklusive das Angebot von Escort-Diensten,
  • (partei-)politische Betätigungen, 
  • jegliche Betätigungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (verfassungsfeindliche Aktivitäten) und / oder die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.

 

3.4 Der PARTNER verpflichtet sich, 1000 SATELLITES vor Abschluss des Vertrages (vgl. Ziff. 4) wahrheitsgemäß über Inhalt, Art und Zweck der Nutzung zu informieren. 

 

3.5 Nutzt der PARTER die Leistungen von 1000 SATELLITES für einen ausgeschlossenen Zweck, so ist 1000 SATELLITES berechtigt, jeglichen Vertrag mit dem PART-NER außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der PARTNER trotz Abmahnung durch 1000 SATELLITES die ausgeschlossene Nutzung fortsetzt. Bei einem Verstoß gegen Ziff. 3.4 ist 1000 SATELLITES ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Weitergehende Rechte und Ansprüche von 1000 SATELLITES, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben von einer außerordentlichen Kündigung unberührt. 

 

3.6 Zur Nutzung überlassene Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere für private Veranstaltungen, Feiern und Partys, für Fotoshootings, Filmaufnahmen oder ähnliche Aktivitäten, ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von 1000 SATELLITES unzulässig. Die Durchführung jeglicher Veranstaltungen – gleich ob geschäftlich oder privat – bedarf in jedem Fall ebenfalls der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von 1000 SATELLITES. 

 

1000 SATELLITES kann die Zustimmung von der Einhaltung bestimmter Bedingungen (z. B. Sicherheitsvorgaben, Versicherungsschutz, Teilnehmerzahl, Reinigungspflichten) und / oder einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen. 

 

Bei Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen ist 1000 SATELLITES berechtigt, die Veranstaltung zu untersagen oder abzubrechen und entstandene Schäden oder zusätzliche Kosten (z. B. Reinigung, Reparaturen, Sicherheitsdienste) dem PARTNER in Rechnung zu stellen. 

Der PARTNER haftet für sämtliche Schäden, die durch eine nicht genehmigte Nutzung oder Veranstaltung entstehen, auch dann, wenn diese durch Dritte verursacht wurden, denen der  

 

PARTNER Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt hat bzw. die an der nicht genehmigten Nutzung  

oder Veranstaltung beteiligt waren. 

 

 

  1. Vertragsschluss und Vertragsabwicklung

 

4.1 Der Vertragsschluss zwischen 1000 SATELLITES und dem PARTNER erfolgt in Textform oder online über das Buchungsportal der 1000 SATELLITES. Eine Ausnahme bildet das Day-Pass Modell, bei dem der PARTNER auch über einen Drittanbieter einen Arbeitsplatz anmieten kann. 

 

4.2 Nach Vertragsschluss meldet der PARTNER die durch ihn hierfür vorgesehene(n) natürliche(n) Person(en) als NUTZER über buchungstool@1000satellites.com zur Anlage im Buchungsportal der 1000 SATELLITES an. 

 

4.3 Die NUTZER handeln gegenüber der 1000 SATELLITES innerhalb eines zwischen 1000 SATELLITES und dem PARTNER abgeschlossenen Vertrages als rechtsgeschäftliche Vertreter sowie als Erfüllungsgehilfen des PARTNERS, der sie gegenüber 1000 SATELLITES als Nutzer angemeldet hat. Sie sind jedoch nur berechtigt, Zusatzleistungen im Zusammenhang mit dem bereits bestehenden Vertrag zu buchen, nicht dagegen zum Ab-schluss weiterer Verträge und / oder zur Änderung / Beendigung bestehender Verträge. 

 

4.4 Leistungen / Nutzung sonstiger Einrichtungen des STANDORTS, die über das im Vertrag vereinbarte Leistungskontingent hinausgehen, müssen gebucht werden und werden gesondert auf der Abrechnung ausgewiesen. 

 

4.5 Eine Möglichkeit zur Reservierung von Arbeitsplätzen besteht immer maximal bis zu zwei Wochen im Voraus. NUTZER können Arbeitsplätze und sonstige Einrichtungen maximal für so viele Tage reservieren, wie dies vom jeweiligen LEISTUNGSPAKET umfasst ist. Bei einem Bedarf darüberhinausgehend giIt 3.4. 

 

4.6 Dem NUTZER wird nach erfolgreicher Anlage im Buchungsportal von 1000 SATELLITES entsprechend dem gewählten LEISTUNGSPAKET auf das Türschließsystem Zugriff gegeben, wodurch während der Öffnungszeiten Zugang zum Arbeitsplatz möglich ist. 

 

4.7 PARTNER und 1000 Satellites fertigen bei Überlassung eines Exklusivbüros oder einer Exklusivfläche ein kurzes Übergabeprotokoll der Partnerflächen an.  

 

4.8 Ein kostenfreier Rücktritt des PARTNERS von einer Nutzungsvereinbarung oder einem sonstigen Vertrag über Leistungen mit 1000 SATELLITES bedarf der schriftlichen Zustimmung von 1000 SATELLITES. Erfolgt diese nicht, so sind die vertraglichen Zahlungen auch dann zu leisten, wenn der NUTZER die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

 

4.9  Stornierungen von Meeting- und Eventräumen sind bis zu 30 Tage vorher kostenfrei, 21 Tage vorher 50% kostenfrei, bis 7 Tage vorher sind 25% der Gesamtsumme kostenfrei, weniger als 7 Tage vorher, werden 100% der Gebühr berechnet. lm Fall nicht stornierbarer Zusatzleistungen wie bspw. Catering wer-den diese dem PARTNER voll in Rechnung gestellt. 

 

4.10 Stornierungen von Arbeitsplätzen sind bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei, danach werden sie als genommen gezählt. 

  1. Haftung von 1000 SATELLITES

 

5.1 Soweit nachstehend nicht anders festgehalten, haftet 1000 SATELLITES bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

5.2 Auf Schadensersatz haftet 1000 SATELLITES – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und/oder bei grober Fahrlässigkeit. 

 

5.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 1000 SATELLITES, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflicht-verletzung) nur: 

 

5.3.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

 

5.3.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der PARTNER regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

 

In letzterem Fall ist die Haftung der 1000 SATELLITES jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

 

5.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden 1000 SATELLITES nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. 

 

5.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit 1000 SATELLITES einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Ferner gelten sie nicht für Ansprüche des NUTZERS oder des PARTNERS nach dem Produkthaftungsgesetz. 

 

5.6 Sämtliche in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkun-gen gelten auch gegenüber den Erfüllungsgehilfen des PARTNERS. 

 

5.7 1000 SATELLITES stellt Wasser, Heizung und Elektrizität aus den Versorgungsnetzen von Versorgungsunternehmen sowie einen Internetanschluss zur Verfügung. Der PARTNER wird im Falle einer Haftung von 1000 SATELLITES bei Leistungsstörungen keine weiter-gehenden Schadensersatzansprüche geltend machen, als sie 1000 SATELLITES nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen gegenüber dem jeweiligen Versorgungs-unternehmen zustehen. Der PARTNER hat einen Schaden unverzüglich 1000 SATELLITES schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. 

 

5.8 Minderungsansprüche und/oder Zurückbehaltungsrechte des PARTNERS können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen beruhen. Rückforderungsansprüche des PARTNERS gemäß § 812 BGB bleiben unberührt. 

 

  1. 6. Pflichten des PARTNERS&NUTZERS 

 

6.1 Der PARTNER wird dafür Sorge tragen, dass auch die durch ihn benannten NUTZER die vertraglich übernommenen Pflichten insbesondere bei der Nutzung der Arbeitsplätze und der sonstigen Einrichtungen des STANDORTS erfüllen. Der PARTNER haftet im Verhältnis zur 1000 SATELLITES für jeden Schaden, welcher der 1000 SATELLITES daraus entsteht, dass ein durch den PARTNER benannter NUTZER gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt. 

 

6.2 Der PARTNER erkennt an, dass die Räumlichkeiten nur zur geschäftlichen/beruflichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Eine Übernachtung sowie Nutzungen zum privaten Gebrauch sind nicht gestattet. 

 

6.3 Der PARTNER stellt 1000 SATELLITES von allen Ansprüchen Dritter gegen 1000 SATELLITES, die diese aufgrund von Rechtsverletzungen des PARTNERS oder eines durch diesen benannten NUTZERS erheben, frei. Dies beinhaltet insbesondere Ansprüche aus wettbewerbs-rechtlichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Verstößen. Die Freistellung umfasst alle im Zusammenhang mit behaupteten Ansprüche Dritter entstandenen Kosten. 

  

6.4 Der PARTNER ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für durch den NUTZER verursachte Schäden in ausreichender Höhe zu unterhalten. Zudem hat der PARTNER, soweit er eine juristische Person ist bzw. ein Gewerbe betreibt, eine Betriebshaftpflicht-versicherung und eine Versicherung für Betriebsunterbrechung auf seine Kosten abzuschließen und während der Dauer der Nutzung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung ist 1000 SATELLITES auf Verlangen nachzuweisen. 

 

6.5 PARTNER und NUTZER haften im Verhältnis zur 1000 SATELLITES gesamtschuldnerisch für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

 

6.6 Jeder PARTNER und jeder NUTZER ist für seine IT und dazugehörigen Geräte selbst verantwortlich. Der NUTZER stellt sicher, dass er Programme verwendet (z.B. Antivirensoftware), die verhindern, dass ein Netzwerkschaden entsteht. Für die von 1000 SATELLITES zur Verfügung gestellten Geräte kann, abhängig von der IT des NUTZERS, zusätzliche Software zur Nutzung erforderlich sein (z.B. Zugangssoft-ware zum Drucker). 1000 SATELLITES übernimmt insoweit keine Gewähr oder Haftung für deren Funktionsfähigkeit. 

 

6.7 Jeder PARTNER und jeder NUTZER ist für die Sicherung und den Schutz seiner Daten auf seinen Geräten selbst verantwortlich und hat entsprechende Sicherungsmaßnahmen anzuwenden. 1000 SATELLITES hat diesbezüglich keine Verantwortung bzw. Haftung. 

 

6.8 1000 SATELLITES orientiert sich bei der Ausstattung der Arbeitsflächen an der Arbeitsstättenverordnung. Jeder PARTNER ist für die Einhaltung der Vorgaben der Arbeits-stättenverordnung selbst vollumfänglich verantwortlich und hat, soweit dies erforderlich ist, selbst eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. 

 

 

 

6.9 Jeder PARTNER und jeder NUTZER ist für die Abführung wegen seiner eigenen Tätigkeit etwa anfallender Gebühren an die GEZ und an die GEMA selbst verantwortlich. 

 

  1. 7. Internetnutzung

 

7.1 Falls 1000 SATELLITES dem PARTNER und den von ihm benannten NUTZERN einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der PARTNER für Handlungen der NUTZER bei der Internetnutzung allein verantwortlich und unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der PARTNER wird dafür sorgen, dass jeder NUTZER und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von 1000 SATELLITES zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber in-formiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte 1000 SATELLITES wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der PARTNER 1000 SATELLITES insoweit freistellen. 

 

7.2 Der von 1000 SATELLITES zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. 1000 SATELLITES hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens der 1000 SATELLITES dar. 

  

7.3 Dem PARTNER ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und einer verminderten Band-breite kommen kann. 

 

7.4 Dem PARTNER ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Band-breite begrenzt ist. Um allen Nutzern ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der PARTNER den von 1000 SATELLITES zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des PARTNERS bzw. eines NUTZERS ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, hat der PARTNER zuvor mit 1000 SATELLITES eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den NUTZER reservierten Bandbreite), die den anderen Nutzern ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht. 

 

  1. 8. Hausordnung, Verhaltensregeln

 

8.1 Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des PARTNERS und des NUTZERS und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. 1000 SATELLITES kann die Hausordnung und Verhaltensregeln von Zeit zu Zeit aktualisieren. Etwaige Aktualisierungen werden dem PARTNER über die Nachrichtenfunktion der Buchungs-App von 1000 SATELLITES mitgeteilt. 

 

8.2 NUTZER haben ihnen überlassene Gegenstände, Arbeitsplätze sowie Einrichtungen pfleglich zu behandeln und das Eigentum von 1000 SATELLITES und anderen Nutzern zu achten. Nutzungen zu ungesetzlichen oder sittenwidrigen Zwecken sind untersagt. 

 

8.3 NUTZER haben auf andere Nutzer stets größtmögliche Rücksicht zu nehmen und die Arbeitsatmosphäre nicht zu stören. Andere Nutzer dürfen weder gestört noch gar belästigt werden. Telefonate sind stets in angemessener Lautstärke zu führen, akustische Medien sind über Kopfhörer zu hören. 

 

8.4 NUTZER dürfen keine Möbel und Einrichtungsgegenstände aufstellen, entfernen, deren Lage im Raum verändern oder diese austauschen. NUTZER dürfen auch keine beruflich nicht bedingten Gegenstände in den STANDORT mitbringen. Arbeitsplätze sind täglich oder nach je-der Benutzung aufzuräumen. Spätestens bei Räumung des Arbeitsplatzes haben NUTZER etwaige Veränderungen fachgerecht rückgängig machen zu lassen und den ursprünglichen Zustand des Arbeitsplatzes auf eigene Rechnung wiederherzustellen. 

 

8.5 Instandhaltungen und Instandsetzungen sowie bauliche Änderungen, die zur Abwendung von Gefahr oder zur Schadensbeseitigung zweckmäßig sind, kann 1000 SATELLITES nach angemessener Fristsetzung vornehmen. Der NUTZER hat hierauf Rücksicht zu nehmen und erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, wie etwa das Räumen des Arbeitsplatzes und den Zugang zum Arbeitsplatz. 

 

8.6 Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. 1000 SATELLITES kann nach billigem Ermessen über die Zulässigkeit von Haustieren im STANDORT entscheiden und eine einmal erteilte Zustimmung jederzeit widerrufen. 

 

8.7 Nicht beruflich bedingte Privatveranstaltungen von PARTNERN oder NUTZERN sind im STANDORT untersagt. 

  

  1. 9. Datenschutz

 

9.1 1000 SATELLITES und der PARTNER beachten den Schutz von personenbezogenen Daten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 

 

9.2 Der Eingangsbereich des STANDORT wird kameraüberwacht. Ebenso werden im Schließ-system personenbezogene Daten gesammelt. Diese Erhebungen erfolgen i.S.d. A 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie der Ausübung des Hausrechts, die  

Vermeidung von Straftaten sowie der Beweissicherung bei Straftaten. 

 

9.3 Für die 1000 SATELLITES zur Verfügung gestellten oder durch 1000 SATELLITES erhobenen personenbezogenen Daten gilt die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Zweckerreichung, Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind. 

 

9.4 lm Übrigen gilt die unter www.1000satelIites.com einsehbare Datenschutzerklärung von 1000 SATELLITES. 

 

  1. 10. Schlussbestimmungen

 

10.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der 1000 SATELLITES. 

 

10.2 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen 1000 SATELLITES und dem PARTNER gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 

 

10.3 lst der PARTNER Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher — auch internationaler Gerichtsstand — für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der 1000 SATELLITES. 1000 SATELLITES ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB, dem Standort bzw. einer vorrangigen lndividualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des PARTNERS zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 

 

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

 Stand: Dezember 2025